Bleiben bei einem finanzierten oder geleasten Fahrzeug die Raten aus, stellt sich für Gläubiger schnell die Frage: Wie bekomme ich mein Fahrzeug zurück? In diesem Ratgeber erklären wir Ablauf, Kosten und Rechtslage der Fahrzeugrückholung – damit Sie rechtssicher und ohne Wertverlust handeln.

Was ist eine Fahrzeugrückholung?

Die Fahrzeugrückholung (auch Fahrzeugrückführung oder Sicherstellung) ist die professionelle Rückführung eines Fahrzeugs an den berechtigten Eigentümer oder Gläubiger – etwa nach gekündigtem Kredit- oder Leasingvertrag, bei Zahlungsverzug oder in der Insolvenz.

Der Ablauf Schritt für Schritt

  1. Auftrag und Prüfung des Herausgabeanspruchs
  2. Ortung und Standortermittlung, falls das Fahrzeug nicht auffindbar ist
  3. Sicherstellung und Zugriff vor Ort – diskret und dokumentiert
  4. Rückführung bundesweit, auf eigener Achse oder per Plateau
  5. Verwahrung und Übergabe oder Verwertung

Was kostet eine Fahrzeugrückholung?

Die Kosten setzen sich aus einer Einsatzpauschale und dem Transport (nach Kilometer) zusammen, je nach Fall ergänzt um Ortung, Verwahrung oder Wertzuschlag. Wichtig: Jeder Tag, an dem ein Fahrzeug „verschwunden“ ist, kostet Restwert – eine schnelle Rückholung ist meist günstiger als das Zuwarten.

Rechtslage: Was ist erlaubt?

Eine Rückholung ist zulässig, wenn ein Herausgabeanspruch besteht (gekündigter Vertrag, Sicherungsübereignung, Titel) und ohne „verbotene Eigenmacht“ vorgegangen wird. Bei Widerstand werden Gerichtsvollzieher oder Behörden eingeschaltet – niemals Gewalt.

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Rechtliche Grundlage einer Fahrzeugsicherstellung ist in der Regel eine Sicherungsübereignung oder ein gekündigter Vertrag – wir handeln ausschließlich auf dieser Basis.