Ein gekündigter Leasingvertrag, aber das Fahrzeug kommt nicht zurück – ein häufiges und teures Problem. Wir zeigen, wie Leasinggeber ihr Fahrzeug rechtssicher zurückholen.
Der Leasinggeber bleibt Eigentümer
Beim Leasing bleibt die Leasinggesellschaft Eigentümerin des Fahrzeugs. Zahlt der Leasingnehmer nicht mehr und wird der Vertrag gekündigt, entfällt sein Besitzrecht – er ist zur Herausgabe verpflichtet.
Was tun, wenn das Fahrzeug nicht herausgegeben wird?
Gibt der Leasingnehmer das Fahrzeug nicht freiwillig heraus oder ist er nicht erreichbar, hilft ein spezialisierter Dienstleister: Wir übernehmen die Fahrzeugortung, die Sicherstellung vor Ort und die Rückführung – bundesweit und auf Grundlage Ihres Herausgabeanspruchs.
Schnelligkeit schützt den Restwert
Jeder Tag zählt: Je länger ein Leasingrückläufer „verschwunden“ ist, desto höher der Wertverlust. Wir handeln in der Regel innerhalb von 24 bis 48 Stunden, deutschlandweit, 7 Tage die Woche.
Rechtssicher und diskret
Wir gehen ausschließlich rechtssicher vor – kein Zugriff ohne Anspruch, keine verbotene Eigenmacht, lückenlose Dokumentation jedes Schritts. Das schützt die Reputation Ihres Hauses.
Car Track Protect GmbH – Ihr Partner für die Rückholung von Leasingfahrzeugen. Jetzt Fall melden.
Rechtliche Grundlage einer Fahrzeugsicherstellung ist in der Regel eine Leasing oder ein gekündigter Vertrag – wir handeln ausschließlich auf dieser Basis.
